Eine Kameradrohne ermöglicht professionelle Luftaufnahmen, ist vielseitig einsetzbar und eröffnet ganz neue Perspektiven. Sie hat enorme technische Vorteile: Sie erreicht größere Höhen als ein Kamerakran, ist näher am Geschehen als ein Helikopter und ist dabei sehr flexibel. Ob Vogelperspektive, Detailaufnahmen oder sogar Indoor-Einsätze – professionelle Drohnenaufnahmen bieten beinahe unbegrenzte Möglichkeiten. Gleichzeitig spart die Kameradrohne enorme Kosten gegenüber einer herkömmlichen Luftaufnahme aus einem Flugzeug oder einem Helikopter.
topview4u ist Ihr zuverlässiger Dienstleister für Luftaufnahmen, der Ihnen nicht nur professionelle Drohnenbilder und Drohnenvideos in einer Qualität von bis zu 4K liefert. Auch Videos und Fotos vom Boden für Ihre Darstellung im Internet oder Printbereich gehören zu unserem Leistungsumfang. Wir sind für Sie im gesamten Niederrhein und darüber hinaus in ganz Deutschland mit unseren modernen Drohnen im Einsatz.
Nutzen Sie diese Technologie, um Ihr Unternehmen mit professionellen Luftaufnahmen ins rechte Licht zu rücken oder für sich selbst unvergessliche Erinnerungen zu schaffen.
Ihre Wünsche werden im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten professionell realisiert. Sicherheit steht für uns bei jedem Projekt genauso im Fokus wie die eigentliche Aufgabenstellung.
Der Bundesverband Copter Piloten möchte durch seine Arbeit ein besseres Verständnis von Coptern und deren Einsatzmöglichkeiten schaffen, Copter-Piloten Kenntnisse vermitteln und schulen, so die Basis für mehr Akzeptanz in der Gesellschaft schaffen und mit seiner Initiative “Aerial Culture” gemeinsam einen Verhaltens-Consens schaffen, der einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Coptern fördert. Als Mitglied des BVCP stehen wir hinter dieser Philosophie und verfolgen damit deren Ziele mit und in unserer täglichen Arbeit.
Hier erhalten Sie mehr Infos zur Aerial Culture Kampagne des BVCP.
Mit der Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung am 1. Januar 2021 wurden die deutschen Drohnengesetze abgelöst. Die EU-weiten Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen), gehen auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 zurück. Neue Drohnen werden von den Herstellern in 5 Risikoklassen eingeteilt und müssen zertifiziert werden (C0, C1, C2, C3 und C4). Die Einordnung der Drohne wird dabei basierend auf Größe, Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Bewegungsenergie durchgeführt.
Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt:
OFFEN:
Die „offene“ Kategorie beinhaltet noch die Unterkategorien
A1 (<250 g Startgewicht, kein Überfliegen von Menschenansammlungen),
A2 (< 4 kg Startgewicht, horizontaler Abstand zu Unbeteiligten mind. 30 m, in Ausnahmefällen bis zu 5 m), und
A3 (< 25 kg Startgewicht, horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten).
SPEZIELL
ZULASSUNGSPFLICHTIG
Der deutsche Kenntnisnachweis wurde durch ein EU-Drohnenführerschein für Fernpiloten ersetzt.
EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten
Der Kompetenznachweis ist bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm (für alle, also privat wie gewerblich) verpflichtend.
In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test, den man auch auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ablegen kann.
Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen sowie eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Stelle bestanden werden.
topview4u hat beide EU-Kompetenznachweise, also A1/A3 sowie den A2.
Registrierungspflicht
Jeder Fernpilot bzw. Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges (UAS-Betreiber), also einer Drohne, muss sich in Deutschland beim LBA registrieren. Hiervon sind alle Drohnen mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betroffen. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für Drohnen von weniger als 250 g, wenn die Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z. B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält man eine sog. eID (UAS-Betreiber-Nummer), die dann sichtbar auf jeder eigenen Drohne mit einer Plakette angebracht werden muss.