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Fakten

Wissenswertes zu Luftaufnahmen

Flexible Möglichkeiten


Eine Kameradrohne ermöglicht professionelle Luftaufnahmen, ist vielseitig einsetzbar und eröffnet ganz neue Perspektiven. Sie hat enorme technische Vorteile: Sie erreicht größere Höhen als ein Kamerakran, ist näher am Geschehen als ein Helikopter und ist dabei sehr flexibel. Ob Vogelperspektive, Detailaufnahmen oder sogar Indoor-Einsätze – professionelle Drohnenaufnahmen bieten beinahe unbegrenzte Möglichkeiten. Gleichzeitig spart die Kameradrohne enorme Kosten gegenüber einer herkömmlichen Luftaufnahme aus einem Flugzeug oder einem Helikopter.


topview4u ist Ihr zuverlässiger Dienstleister für Luftaufnahmen, der Ihnen nicht nur professionelle Drohnenbilder und Drohnenvideos in einer Qualität von bis zu 4K liefert. Auch Videos und Fotos vom Boden für Ihre Darstellung im Internet oder Printbereich gehören zu unserem Leistungsumfang. Wir sind für Sie im gesamten Niederrhein und darüber hinaus in ganz Deutschland mit unseren modernen Drohnen im Einsatz.


Nutzen Sie diese Technologie, um Ihr Unternehmen mit professionellen Luftaufnahmen ins rechte Licht zu rücken oder für sich selbst unvergessliche Erinnerungen zu schaffen.

Mit uns auf Nummer sicher


Ihre Wünsche werden im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten professionell realisiert. Sicherheit steht für uns bei jedem Projekt genauso im Fokus wie die eigentliche Aufgabenstellung. 

Sicherheit


  • Ein Flugbetrieb ist nur bei geeigneten Wetterverhältnissen möglich. Bei Regen, starkem oder böigem Wind fliegen wir nicht.
  • Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 120 m über Grund. Bei Bedarf ist für größere Höhen eine spezielle Aufstiegserlaubnis der jeweiligen Luftfahrtbehörde möglich.
  • Starts und Landungen bedürfen der Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten.
  • Der Betrieb von Unmanned Aircraft Systems (UAS=Drohnen) in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung von Flugplätzen sowie auf Flugplätzen bedarf der Zustimmung der Deutschen Flugsicherung. Innerhalb eines kontrollierten Luftraums ist vor dem Betrieb des UAS eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle einzuholen.
Luftaufnahmen standup-Paddler See

Versicherung und Genehmigung


  • Wir fliegen selbstverständlich mit gewerblicher Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge (Versicherungssumme 3 Mio. EUR).
  • Wir verfügen über eine Genehmigung für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in NRW. Dies ermöglicht uns gem. § 21i Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) abweichend von den in § 21h Abs. 3 Nr. 5 und 7 LuftVO beschriebenen Voraussetzungen unser UAS zu betreiben. So ist ein seitlicher Abstand von weniger als 100 m zu Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen sowie ein Überflug über Wohngrundstücken unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wir sind Mitglied im Bundesverband Copter Piloten (BVCP)


Der Bundesverband Copter Piloten möchte durch seine Arbeit ein besseres Verständnis von Coptern und deren Einsatzmöglichkeiten schaffen, Copter-Piloten Kenntnisse vermitteln und schulen, so die Basis für mehr Akzeptanz in der Gesellschaft schaffen und mit seiner Initiative “Aerial Culture” gemeinsam einen Verhaltens-Consens schaffen, der einen respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit Coptern fördert. Als Mitglied des BVCP stehen wir hinter dieser Philosophie und verfolgen damit deren Ziele mit und in unserer täglichen Arbeit.


Hier erhalten Sie mehr Infos zur Aerial Culture Kampagne des BVCP.

Drohnenvideos Krefeld Siegel Aerial Culture BVCP

Rechtliches 


Mit der Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung am 1. Januar 2021 wurden die deutschen Drohnengesetze abgelöst. Die EU-weiten Regelungen für den Betrieb unbemannter Fluggeräte (Drohnen), gehen auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2019 zurück. Neue Drohnen werden von den Herstellern in 5 Risikoklassen eingeteilt und müssen zertifiziert werden (C0, C1, C2, C3 und C4). Die Einordnung der Drohne wird dabei basierend auf Größe, Gewicht, Sicherheitsfunktionen und Bewegungsenergie durchgeführt.


Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt:


OFFEN:

  • betrifft den Betrieb von Drohnen, die eine Startmasse von weniger als 25 kg haben,
  • innerhalb der Sichtweite bis max. 120 m Höhe fliegen,
  • keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.


Die „offene“ Kategorie beinhaltet noch die Unterkategorien

A1 (<250 g Startgewicht, kein Überfliegen von Menschenansammlungen),

A2 (< 4 kg Startgewicht, horizontaler Abstand zu Unbeteiligten mind. 30 m, in Ausnahmefällen bis zu 5 m), und

A3 (< 25 kg Startgewicht, horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten). 


SPEZIELL

  • betrifft den Betrieb von Drohnen, deren Einsatzspektrum den Rahmen der „offenen“ Kategorie übersteigt, z.B. beim Betrieb außerhalb der Sichtweite und/oder ab 25 kg Startmasse.


ZULASSUNGSPFLICHTIG

  • betrifft den Betrieb von großen und schweren Drohnen, die z. B. zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.

 

Der deutsche Kenntnisnachweis wurde durch ein EU-Drohnenführerschein für Fernpiloten ersetzt.


EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten

Der Kompetenznachweis ist bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm (für alle, also privat wie gewerblich) verpflichtend.

In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test, den man auch auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ablegen kann.

Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen sowie eine weitere Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Stelle bestanden werden.

topview4u hat beide EU-Kompetenznachweise, also A1/A3 sowie den A2.


Registrierungspflicht

Jeder Fernpilot bzw. Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeuges (UAS-Betreiber), also einer Drohne, muss sich in Deutschland beim LBA registrieren. Hiervon sind alle Drohnen mit einer Startmasse von 250 g oder mehr betroffen. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für Drohnen von weniger als 250 g, wenn die Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z. B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält man eine sog. eID (UAS-Betreiber-Nummer), die dann sichtbar auf jeder eigenen Drohne mit einer Plakette angebracht werden muss.

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