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Fakten

Wissenswertes zu Luftaufnahmen

Flexible Möglichkeiten für beeindruckende Perspektiven


Eine moderne Kameradrohne eröffnet Ihnen beeindruckende neue Perspektiven und vielseitige Einsatzmöglichkeiten für professionelle Luftaufnahmen. Im Vergleich zu traditionellen Methoden wie Kamerakranen oder Hubschraubern bieten Drohnen zahlreiche Vorteile:

  • Erreichbarkeit und Flexibilität: Drohnen können größere Höhen als ein Kamerakran erreichen und sind flexibler einsetzbar als ein Helikopter. Sie sind auch für Indoor-Einsätze geeignet und bieten so fast unbegrenzte kreative Optionen.
  • Kosteneffizienz: Drohnenaufnahmen sind wesentlich kostengünstiger als solche aus einem Flugzeug oder Helikopter.


topview4u ist Ihr zuverlässiger Partner für hochwertige Luftaufnahmen. Wir liefern nicht nur präzise Drohnenbilder und -videos in bis zu 4K-Auflösung, sondern auch professionelle Bodenaufnahmen für Ihre Online- und Printmedien.  Wir sind für Sie im gesamten Niederrhein und darüber hinaus in ganz Deutschland mit unseren modernen Drohnen im Einsatz.


Nutzen Sie unsere Drohnentechnologie, um Ihr Unternehmen optimal in Szene zu setzen oder persönliche Erinnerungen aus einzigartigen Perspektiven festzuhalten.

Mit uns auf Nummer Sicher: Sicherheit und Professionalität


Ihre Projekte werden mit höchster Präzision und unter Beachtung aller rechtlichen und technischen Anforderungen umgesetzt:

Sicherheitsaspekte


  • Wetterbedingungen: Flüge erfolgen nur bei geeigneten Wetterverhältnissen – Regen, starker Wind oder Böen verhindern den Einsatz.
  • Flughöhe: Die maximale Flughöhe beträgt 120 m über Grund. Für höhere Einsätze ist eine spezielle Aufstiegserlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich.
  • Genehmigungen: Starts und Landungen erfordern die Zustimmung des Grundstückseigentümers. Für Flüge in der Nähe von Flugplätzen oder innerhalb eines kontrollierten Luftraums sind Genehmigungen der Deutschen Flugsicherung und der Flugverkehrskontrolle notwendig.
Einzigartige Luftaufnahmen standup-Paddler See

Versicherung und Genehmigung für Drohnen und Luftaufnahmen


  • Haftpflichtversicherung: Wir verfügen über eine umfassende gewerbliche Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge mit einer Versicherungssumme von 3 Millionen Euro.
  • Betriebsgenehmigung: Unsere Genehmigung für den Betrieb unbemannter Fluggeräte in NRW ermöglicht uns, unter bestimmten Voraussetzungen näher an Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen zu fliegen sowie über Wohngrundstücke zu operieren.

Mitgliedschaft im Bundesverband Copter Piloten (BVCP)


Als Mitglied desBundesverband Copter Piloten (BVCP)unterstützen wir die Philosophie der „Aerial Culture“. Der BVCP setzt sich für ein besseres Verständnis von Drohnen und deren Einsatzmöglichkeiten ein, vermittelt Kenntnisse und fördert einen respektvollen Umgang mit Drohnen. Wir stehen hinter diesen Zielen und integrieren sie in unsere tägliche Arbeit. 


Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BVCP zur Aerial Culture Kampagne.

Baufortschrittdokumentation Bundesverband Copter Piloten
Dienstleister für Drohnenvideos am Niederrhein

Rechtliche Rahmenbedingungen und EU-Drohnenverordnung


Seit dem 1. Januar 2021 gelten neue EU-Vorschriften für den Betrieb von Drohnen, die die bisherigen deutschen Gesetze abgelöst haben. Die Drohnen werden in fünf Risikoklassen eingeteilt und müssen zertifiziert werden (C0 bis C4). Der Betrieb wird in drei Kategorien unterteilt:


Der Betrieb von Drohnen wird in drei Betriebskategorien unterteilt:


OFFEN:

  • Anforderungen: Drohnen mit einer Startmasse von bis zu 25 kg, die innerhalb der Sichtweite und bis maximal 120 m Höhe fliegen.
  • Unterkategorien:
    • A1: Drohnen <250 g, kein Überfliegen von Menschenansammlungen.
    • A2: Drohnen <4 kg, horizontaler Abstand zu Unbeteiligten mind. 30 m, in Ausnahmefällen bis zu 5 m.
    • A3: Drohnen <25 kg, horizontaler Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.


SPEZIELL

  • Anforderungen: Drohnen, deren Einsatzbereich die „offene“ Kategorie übersteigt, wie Flüge außerhalb der Sichtweite oder über 25 kg Startmasse.


ZULASSUNGSPFLICHTIG

  • Anforderungen: Betrifft große und schwere Drohnen, die zur Beförderung von Personen oder gefährlichen Gütern konstruiert sind.


EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten

  • Pflicht: Ab 250 g Startmasse ist der EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dies umfasst einen theoretischen Online-Test, den man auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ablegen kann. (A1 und A3)
  • Zusätzliche Anforderungen: Für den Betrieb in der Unterkategorie A2 sind zusätzlich ein praktisches Selbststudium und eine weitere Theorieprüfung erforderlich.


Registrierungspflicht

  • Anforderungen: Jeder Fernpilot bzw. Betreiber einer Drohne ab 250 g muss sich  beim LBA registrieren. Betreiber einer Drohne unter 250 g benötigen eine Registrierung, wenn die Drohne mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält man eine eID (UAS-Betreiber-Nummer), die sichtbar auf jeder Drohne angebracht werden muss.
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